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Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Stadtverwaltung einen Vorschlag zum Erlass einer Satzung einer Verpackungssteuer vorzulegen.
Begründung
: Plastikbestecke, Pizzakartons, aufwendige Plastik- und Aluverpackungen, Eisbecher, Coffee-to-goBecher… Nicht nur am Wochenende quellen die Mülleimer im Stadtbereich über. Vielerorts landen die Verpackungsmaterialien achtlos im Gebüsch. Da die bundesweite Steuer auf Plastikverpackungen noch lange nicht verwirklicht ist, wollen wir in Starnberg vorangehen und der Müllflut Einhalt gebieten. Wir empfehlen den Erlass analog der Tübinger Satzung für eine Verpackungssteuer www.tuebingen.de/verwaltung/uploads/satzung_verpackungssteuer.pdf Der Stadt Starnberg obliegt es, kommunale Steuern einzuführen. Die Verpackungssteuer verfolgt das Ziel, zum einen den überbordenden Verbrauch von Einwegverpackungen für Getränke und Speisen - einhergehend mit Ressourcenverbrauch, erhöhtem Müllaufkommen und Verschmutzung - einzudämmen, zweitens die durch die Reinigung entstehende Personal- und Sachkosten gegenzufinanzieren, sowie die Einnahmesituation der Stadt insgesamt zu verbessern. Gewerbetreibende und Einzelhändler können die Aufwendung für die Einwegverpackungssteuer direkt an die Käufer durchreichen, und werden finanziell nicht zusätzlich belastet. Da durch die Bonpflicht ohnehin mehrheitlich bereits automatische Kassensysteme zum Einsatz kommen, ist die Erfassung und der Nachweis ohne großen Mehraufwand möglich. Ein Mehrwegsystem für bestimmte Gefäße - wie es mit dem Coffee-to-go-Becher ja schon teilweise praktiziert wird – oder essbare Verpackungen (Waffel statt Becher) bleiben weiterhin möglich, würde sogar durch diese Regelung befördert werden, da dann der Kaffee- und Eisgenuss im Endpreis sogar billiger würde.