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Begründung: Die Welle der Nachverdichtung im Innenraum von Städten hat schon seit längerem auch Starnberg erreicht. So sehr zu begrüßen ist, dass Wohnraum nicht auf der grünen Wiese, sondern innerhalb der Stadtgrenzen geschaffen wird, so sehr ist bedauerlich, dass dadurch die Grünflächen und Bäume im Stadtgebiet immer weniger werden. Das jüngste Beispiel, die Buche auf dem Grundstück Ludwig-/Kaiser-Wilhelm-Straße, führt dies deutlich vor Augen. Die Buche war zwar, wie sich nach der Fällung herausstellte, nicht mehr ganz gesund, jedoch ist eine vergleichbare Ersatzpflanzung auf dem nach dem Plan fast vollständig überbauten Grundstück auf keinen Fall möglich. Dass dies kein Einzelfall ist, belegen viele, zu viele Beispiele im ganzen Stadtgebiet. Abgesehen davon, dass Ersatzpflanzungen von einmal gefällten alten Bäumen ja auch erst einmal heranwachsen müssen und als echter Ersatz erst in Jahrzehnten wirken können. Dass Bäume darüber hinaus einen unersetzlichen Wert für den Vogel- und Insektenschutz den Grundwasserhaushalt, die Sauerstoffproduktion, kurz für eine gesunde Umwelt haben ist unbestritten.
Das vordringliche Ziel einer über die Baumschutzverordnung hinausgehenden Grünordnung ist aber ein gesundes und vor allem in den Sommermonaten erträgliches Stadtklima. Auch in einer Kleinstadt wie Starnberg liegen die Temperaturen in den Sommermonaten in der Innenstadt schon jetzt deutlich über denen der Umgebung, die nächtliche Abkühlung setzt später und langsamer ein (Stichwort Wärmeinseln) Die schon spürbaren Auswirkungen der Klimaerwärmung werden diese Entwicklung in den nächsten Jahren und Jahrzehnten dramatisch verschärfen. Hinzu kommen Probleme mit der durch die Versiegelung einhergehende Überlastung der Kanäle bei Starkregen (Unterführung Bhf Nord), der verhinderten Grundwasserneubildung etc. Schritt 1: sofortige Wiedereinführung der 2016 abgeschafften Baumschutzverordnung Oft als zahnloser Tiger bezeichnet (Baurecht bricht Baumschutz) war sie immerhin besser als der derzeitige Zustand und kann zu einem Umdenken bei Bauherren und Bauträgern beitragen. Auch wird durch die Antragspflicht für Baumfällungen der Verwaltung die Möglichkeit zur Beratung gegeben. Eine Baumschutzverordnung allein kann aber selbst bei konsequenter Umsetzung die zu erwartende Veränderung bestenfalls verzögern, nicht aber aufhalten.
Antrag: Grünordnung für Starnberg B90/Grüne Seite 1 von 2Schritt 2: Erarbeitung und Einführung einer Grünordnung für das gesamte Stadtgebiet Ziel der Grünordnung: In Anlehnung an das Ausgleichsverlangen des Bundesnaturschutzgesetzes muss für jeden Baum, jede Grünfläche, jedes „Grün“ das durch eine Baumaßnahme zerstört oder in ihrer ökologischen Wertigkeit vermindert wird, durch den Bauwerber ein Ausgleich als Teil des Bauvorhabens geschaffen werden. Diese Ausgleichsbilanz ist Voraussetzung für die Baugenehmigung. Da es in der Regel nicht möglich ist, die ökologische Wertigkeit eines alten Baumes durch ein Gründach, oder eine begrünte Fassade vollständig auszugleichen, muss über eine dem Verlust entsprechende Abgabe für die Stadt die Möglichkeit geschaffen werden, andere städtische Flächen ökologisch aufzuwerten. Grundsätzlich gilt: jeder Blumenkasten, jede Hecke zählt. Es versteht sich dabei von selbst, dass die neue Grünordnung auch die Einfriedungssatzung mit einschließt und Auswüchse wie Schottergärten (nach der Bay. Bauordnung ohnehin verboten) rigoros unterbindet. Die Grünordnung soll Geltung für das gesamte Stadtgebiet, einschließlich der Ortsteile, haben, unabhängig ob ein Bebauungsplan existiert oder nicht. Die Grünordnung muss nicht vollkommen neu erfunden werden, es gibt genug Beispiele von Freiflächengestaltungssatzungen (München, Regensburg etc.) an denen wir uns orientieren können. Ganz besonders hilfreich könnte der Erfahrungsaustausch mit Pfaffenhofen a. d. Ilm sein (Schwammstadt Pfaffenhofen). Das dort entwickelte Klimaanpassungskonzept könnte ein Vorbild für Starnberg sein