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Beschlussvorschlag: Bei der Planung der Ortsteilversammlung in Leutstetten wird durch die Verwaltung eine Kinderortsteilversammlung für die Planung des Kinderspielplatzes organisiert. Ebenso soll eine Kinderortsteilversammlung für Percha organisiert werden. Die sozialpädagogische Expertise des Jugendzentrum Nepomuk sowie des Kreisjugendrings soll dafür eingeholt werden.
Begründung: Die Beteiligung von Kindern an den Entscheidungen, die sie angehen, ist ein wichtiger Aspekt zur Partizipation von Kindern. Diese Partizipation kann spielerisch und altersgemäß organisiert werden. Bei der Partizipation von Kindern und Jugendlichen geht es um gemeinsames Handeln, Planen und Mitentscheiden im Alltag. Beteiligung kann Gestaltung von Lebensräumen, Antidiskriminierung u.v.m. bedeuten. Kinder und Jugendliche zu beteiligen heißt auch, sie zu aktivieren, sie Verantwortung übernehmen zu lassen und ihre Umgebung mitgestalten zu lassen, Wirksamkeit zu erfahren. Partizipation ist hierbei Kinderrecht und Grundprinzip der UN-Kinderrechtskonvention. In der KRK ist das Recht des Kindes auf Partizipation in zahlreichen Artikeln verankert. Die Kernvorschrift ist Artikel 12. Sie besagt, dass jedes Kind das Recht hat, seine oder ihre Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern. Die Meinung des Kindes muss angemessen und entsprechend des Alters und der Reife des Kindes berücksichtigt werden. Die Mitsprache und Beteiligung von Kindern setzt einige Standards voraus, die in der Allgemeinen Bemerkung Nr. 12 zur KRK dargelegt sind: eine kinderfreundliche Umgebung, kindspezifische Methoden und kindgerechte Informationen sowie Transparenz und respektvolle Behandlung von Kindern gehören dazu.
Spielplätze sind inklusiv und integrativ. Sie können generationsübergreifend genutzt werden und soziale Schichten miteinander in Kontakt bringen. Denn nicht nur Kinder, sondern auch Eltern und Großeltern kommen in Kontakt miteinander. Sie sind Treffpunkte und Ankerpunkte sozialer und gesellschaftlicher Entwicklung. Sie sollten naturnah und alle Sinne ansprechend gestaltet werden. B90/DIE GRÜNEN Stadtratsfraktion Starnberg Kerstin Täubner-Benicke Am Mühleich 2 82319 Starnberg Tel. 0151 12673730 Starnberg, den 04.10.2020 Kinder wollen zweckfrei und in einem sicheren Rahmen spielen, sie brauchen Treffpunkte, um mitandere Kinder jenseits von zu bezahlenden und organisierten Angeboten, um sich zu unterhalten, zu lernen, Konflikte auszutragen, sich zu bewegen, laut zu sein, Erfahrungen in der Natur zu machen, auch mal nass und dreckig werden, ohne allzu sehr durch vorgegebene Strukturen eingeengt zu werden. Spielplätze werden allzu oft nur von Erwachsenen entworfen und an die Bedürfnisse von Erwachsenen und Eltern angepasst, ohne Kinder zu befragen, und ihre eigenen Bedürfnisse, Ideen und Kompetenzen zu berücksichtigen. Starnberg sollte hier einen Schritt vorangehen.
Zum möglichen Ablauf: Jeder Haushalt, in dem ein Kind zwischen 0-14 Jahren in dem betreffenden Ortsteil lebt, erhält eine Einladung (Postkarte). Darauf wird um Rückmeldung gebeten, ob er/sie/es kommt. Auf der Rücksendepostkarte ist Platz für eine eigene Idee. Jede Rücksendung mit einer Idee wird bei der jeweiligen Ortsteilversammlung an einer Wand ausgestellt. Die Versammlung wird professionell geleitet. Es werden Workshops (z.B. mit der Methode World café) gebildet. Ein graphic recorder hält die Ergebnisse fest. Die Kinder sind im Mittelpunkt der Veranstaltung. Für anwesende Eltern wird ein eigener Workshop angeboten. Stadträt*innen können sich bei der Planung und Durchführung einbringen. In manchen Städten hat man die Kompetenz von Kindern bereits entdeckt. Anregungen finden sich im Internet und ein gelungenes Beispiel findet sich zum Beispiel in Paderborn: www.paderborn.de/microsite/jugendamt/unsere_angebote_und_hilfen/beteiligung-und-partizipation.php