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Ein Bericht von Martina Neubauer:
Am 19. Januar 2017 fanden die vom Stadtrat in der Sitzung vom 06. Oktober 2016 mit großer Mehrheit beschlossenen Gespräche mit der Obersten Baubehörde, dem Staatlichen Bauamt Weilheim und der Regierung von Oberbayern statt.
Das gut dreistündige Gespräch, an dem von Seiten der Stadt Starnberg neben der 1. Bürgermeisterin Stadträtinnen und Stadträte aller im Stadtrat vertretenen Gruppierungen teilnahmen, fand in einer sehr sachlichen, konstruktiven Atmosphäre statt.
Herr Ministerialrat Dr. Linder leitete die Versammlung und zeigte sich umfassend informiert. Die vom Stadtrat formulierten Fragestellungen waren den Fachbehörden im Vorfeld bekannt, sodass diese sich fachlich fundiert darauf vorbereiten konnten.
Nach Klärung einiger Formalitäten und einer kurzen Vorstellungsrunde, die für die Behördenseite von Dr. Linder und von Seiten der Stadt Starnberg von der 1. Bürgermeisterin vorgenommen wurde, stellte die 1. Bürgermeister verschiedene Umfahrungsvarianten (ortsferne und ortsnahe sowie die sog. Wagner-Trasse aber auch – entgegen dem Beschluss – die von Prof. Kirchhoff neu ins Spiel gebrachte Variante) in sehr knapper Form vor. Sie überreichte dazu Herrn Dr. Linder einen Ordner mit den Unterlagen. Diese Unterlagen hatte neben der 1. Bürgermeisterin auch die 3. Bürgermeisterin zur Verfügung. Alle weiteren Teilnehmenden kannten die Unterlagen offensichtlich nicht.
Fazit: Die Behördenvertreter machten deutlich, dass die Stadt Starnberg noch in einem kurzen Zeitfenster bis Pfingsten 2017 die Möglichkeit habe, sich für den Bau des B 2 Tunnels auszusprechen. Eine – wie immer geartete Umfahrung – ist aufgrund der Genehmigungsverfahren nicht realistisch, würde mit hoher Wahrscheinlichkeit im Rahmen der Plangungsverfahren scheitern. Allein mit den Planungs- und Genehmigungsprozessen gehen weitere 10 Jahre ins Land. Eine Finanzierung durch andere Straßenbaulastträger (Bund, Freistaat Bayern oder Kreis) kommen nicht in Betracht.
Die Starnberger Sz hatte den Gesprächsteilnehmerinnen und -teilnehmern einen Fragenkatalog zugesandt. Die Fragen und meine Antworten finden Sie nachfolgend:
Fragen der Starnberger SZ zum Treffen im bayerischen Innenministerium am Donnerstag, 19. Januar, zum Thema `Alternativen zum B2-Tunnel`
1.Welche Fragen in Hinblick auf Genehmigung, Finanzierung, Planung und Bau von Alternativen – also Umfahrungen – zum B2-Tunnel in Starnberg konnten geklärt werden, welche nicht?
Die Fragen wurden vollumfänglich beantwortet. Es war eine gut vorbereitete Sitzung. Den teilnehmenden Behörden (Regierung von Oberbayern, staatliches Bauamt Weilheim und Oberste Baubehörde) lagen die vom Stadtrat in der Sitzung vom 6. Oktober 2016 beschlossenen Fragen vor. Diese wurden in einer dreistündigen Diskussion abgearbeitet.
Sowohl Planungsszenarien (Raumordnungsverfahren, Planfeststellungsverfahren oder Bebauungsplanverfahren) wurden mit den jeweiligen Voraussetzungen erläutert, als auch Fragen zur Genehmigung und Finanzierung. Klargestellt wurde, dass sich weder der Bund noch der Freistaat Bayern der Planung und Finanzierung eines anderen Straßenbauprojekts in Starnberg zur Entlastung vom B 2 Durchgangsverkehr widmen werden und dies aus rechtlichen Gründen auch nicht können. Sollte die Stadt Starnberg das Ziel einer Umfahrung ohne B 2 Entlastungstunnel weiterverfolgen, müsste der planfestgestellte B 2-Tunnel immer als Alternativtrasse in den Abwägungsprozess einbezogen werden und würde, so die Einschätzung der Behörden, wohl mit hoher Wahrscheinlichkeit immer Vorrang erhalten. Und dies selbst dann, wenn der Planfeststellugnsbeschluss zum September 2018 ablaufen wird und damit die Baugenehmigung nicht mehr gegeben ist. Die Oberste Baubehörde und das staatliche Straßenbauamt Weilheim stellten in diesem Zusammenhang klar, dass sie keine Verlängerung für den Planfeststellungsbeschluss beantragen werden.
2.Wie beurteilen Sie die Realisierungschancen einer Alternative zum B2-Tunnel in rechtlicherund finanzieller Hinsicht? Auf welche Aussagen stützen Sie dabei Ihre Haltung?
Starnberg hätte – unabhängig davon, ob B 90/Die Grünen dies unterstützen würden – nur die Möglichkeit, eine Umfahrung zu bauen, wenn diese ein anderes Ziel verfolgen und andere Verkehre, als den B 2-Durchgangsverkehr, aufnehmen würde.
Klar gestellt wurde, dass nur mit einem B 2 Entlastungstunnel Möglichkeiten für weitere Straßenbauprojekte im Sinne einer Umfahrung möglich sind.
Eine Finanzierung durch einen Straßenbaulastträger Bund oder Freistaat Bayern kommt nicht in Betracht. Das heißt, dass die Stadt die Finanzierung einer Umfahrung, so diese genehmigt werden könnte, selbst tragen müsste. Der Landkreis Starnberg, der grundsätzlich ebenfalls in Betracht käme, wird sich aus meiner Sicht, diesem Projekt nicht widmen.
3.Ist Ihrer Meinung nach die verkürzte Fragestellung `Tunnel oder Umfahrung` mit dem Gespräch im Innenministerium abschließend geklärt oder ergibt sich weiterer Gesprächsbedarf?
Ich erwarte, dass der Stadtrat sich nun sehr zeitnah in einer Sondersitzung mit den Ergebnissen des Gesprächs befasst und eine abschließende Entscheidung zum B 2-Entlastungstunnel fasst. Nur dann kann – bei einem positiven Votum – mit dem Bau begonnen werden. Der Delegation wurde zugesichert, dass die Finanzierung nach wie vor sichergestellt ist und ein Baubeginn mit einem positiven Beschluss des Stadtrats bis zum Mai 2017 realistisch ist.
Weiterer Gesprächsbedarf besteht aus meiner Sicht nicht, da die Fragen abschließend beantwortet wurden. Die Gesprächspartner der Behörden haben angeboten, bei weitergehenden Fragen erneut auf sie zukommen zu können.
4.In welchem Zeitraum ist aufgrund der aktuellen Gegebenheiten eine Verkehrsentlastung durch Tunnel und/oder Umfahrung für Starnberg im Idealfall realisierbar, welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Für den B 2 Entlastungstunnel könnten wir mit 6 bis 8 Jahren rechnen. Eine Umfahrung kann, sollte der Tunnel nicht gebaut werden, wohl in den nächsten 20 Jahren nicht gerechnet werden, da im Abwägungsprozess immer der Tunnel als Alternative herangezogen werden würde.
Die Einmaligkeit der geologischen Situation
(von Franz Sengl, Stadtrat in Starnberg) Bericht vom 15.08.2016
Das Innere der Erde ist heiß. Die Menschheit weiß das schon lange, insbesondere das
christliche Abendland mit seinen fantasiereichen Vorstellungen von einem ewigen
Höllenfeuer, das irgendwo unter uns brennt. Wie heiß es "da unten" wirklich ist, das ist den wenigsten bewusst.
In einem Geothermie-Artikel im SZ-Magazin war zu lesen 99% der Erde seien heißer als 100° C. Das ist nicht falsch, aber eigentlich müsste es heißen 99% der Erde sind heißer als 1000°C und 99% vom Rest sind immer noch heißer als 100°C.
Ausgehend von der fast überall auf menschenverträgliche Temperaturen abgekühlten Oberfläche nimmt die Wärme mit der Tiefe zu, dieser sogenannte „geothermische Tiefengradient“ ist je nach geologischer Umgebung sehr unterschiedlich, unter uns beträgt er im Durchschnitt ca. 3°C pro 100 m.
Da Wasser relativ einfach in der Handhabung ist und zudem einen günstigen Wärmeüber-tragungskoeffizienten besitzt, wäre es nun für die Energiegewinnung ideal, wenn es unter unseren Füßen in einer Tiefe von 3000 bis 4000 m ausreichend Wasser gäbe.
Dieses Wasser wäre dann zwischen 90° und 120° heiß und könnte, an die Oberfläche gepumpt, zur Energiegewinnung genutzt werden. Würde es von selber an die Oberfläche steigen, könnte man sich auch noch die Energie fürs Hochpumpen sparen.
Dass ausreichend verfügbares Wasser in so großer Tiefe vorkommt ist aber sehr unwahrscheinlich, weil mit zunehmender Tiefe allein schon wegen des Gebirgsdruckes kaum mehr Hohlräume im Gestein vorhanden sind. Wenn überhaupt Wasser da ist, dann ist es in aller Regel mineralisch gebunden und damit für die Energiegewinnung nicht nutzbar.
Noch idealer wäre es, wenn dieses Wasser nicht allzu mineralreich, am allerbesten, wenn es Süßwasser wäre.
Die ohnehin sehr seltenen tiefen Grundwässer sind aber fast immer mineralreiche Salzlaugen, die häufig auch noch radioaktiv belastet sind, da tiefe und daher relativ lange im Untergrund befindliche Wässer eben Minerale und Salze aus dem Gestein lösen, wobei die hohe Wassertemperatur diesen Vorgang erheblich verstärkt.
Natürlich gibt es einige Gegenden auf der Erde, in denen heiße Wässer von selber an die Oberfläche kommen, jeder kennt die Bilder von den Geysiren in Island oder im Yellowstone.
Aber das sind immer vulkanisch höchst aktive Gebiete, in denen man wegen der ständigen Gefahr von Vulkanausbrüchen und Erdbeben nicht so angenehm und sicher leben kann wie bei uns in Oberbayern.
Wenn jetzt einer behauptet, dass ausgerechnet unter uns, unter diesem ohnehin schon gesegneten Landstrich Oberbayern in einer Tiefe zwischen 3000 und 4000 m ein mehrere 100 m mächtiges Gesteinspaket liegt, in dessen reichlich vorhandenen Hohlräumen jede Menge Süßwasser vorkommt, das, einmal angebohrt, von selber bis ungefähr 200 m unter Gelände aufsteigt, dann würde man dem wahrscheinlich eher nicht glauben.
Aber genau so ist es.
Sehr vereinfacht dargestellt sind die geologischen Voraussetzungen in Südbayern die folgenden:
Zwischen dem Alpennordrand und der Donau erstreckt sich das "Molassebecken". Ein Absenkungsbereich der den Verwitterungsschutt (Molasse) der etwa seit dem Ende der Kreidezeit (ca. 60 Mio Jahre) aufsteigenden Alpen aufnahm und immer noch aufnimmt.
An der Basis der Molasse liegt eine mehrere hundert mächtige Schicht aus Kalk. Der Kalk stammt aus dem Malm (Erdmittelalter) und ist in der Kreidezeit verkarstet, d.h. er enthält ungewöhnlich viele Hohlräume und die sind mit Wasser gefüllt.
Weil das Molassebecken ein Absenkungsbereich ist und der Kalk, der nördlich der Donau die heutige Landoberfläche bildet (fränkische Alb), deswegen ziemlich steil nach Süden hin abtaucht - unter München liegt er bereits über 2 km tief- ist dieses Wasser heiß.
Wie heiß, das ist abhängig von der Tiefenlage des Kalkes.
So ergibt sich für die Tiefengeothermie ein günstiger Bereich mit einer Nordgrenze knapp nördlich von München = Wasser noch nicht zu kalt und einer Südgrenze etwa südlich von Seeshaupt = Kalk noch nicht zu tief. Starnberg liegt also ideal
Bohrt man nun innerhalb dieses günstigen Bereiches bis in den Kalk, so trifft man mit großer Wahrscheinlichkeit auf heißes (85-130°C) Wasser, das deswegen und nach dem Prinzip der kommunizierenden Röhren (der Kalk steht nördlich der Donau an der Oberfläche an) bis ca. 200 m unter Gelände ansteigt.
Ob man genug Wasser antrifft hängt von der Verteilung der Karsthohlräume und der tektonischen Störungen im Kalk ab.
Nutzungsmöglichkeiten
Um das Tiefengrundwasser zu erschließen, muss also eine Bohrung bis in ca. 3 – 4 km Tiefe niedergebracht werden und dort auf mit Wasser erfüllte Hohlräume treffen.
Damit das Wasserreservoir nicht einfach leergepumpt wird, muss das Tiefenwasser wieder verschluckt werden. Dazu wird eine 2. Bohrung benötigt, die wie die Entnahmebohrung ebenfalls fündig sein muss. Dass ganze heißt dann geothermische Dublette.
Ist das heiße Wasser einmal an der Oberfläche kann man es zum Heizen oder zur Erzeugung von elektrischer Energie nutzen.
In beiden Fällen wird die im Tiefenwasser enthaltene Wärmeenergie über einen Wärme-tauscher auf ein weiteres flüssiges Medium übertragen.
Das Tiefenwasser wird also immer in einem geschlossenen Kreislauf geführt.
Wärmegewinnung vs. Stromerzeugung
Heizen funktioniert ganz einfach indem man über den Wärmetauscher aufgeheiztes Wasser über ein Nahwärmenetz an die Abnehmer verteilt, die damit über einen weiteren Wärmetauscher ihren Heizkreislauf betreiben.
Elektrische Energie wird mittels Dampfturbinen erzeugt. Da das Tiefenwasser in Südbayern dafür eigentlich nicht heiß genug ist (Dampfturbinen werden normalerweise mit überkritischem = ca. 400° heißem Dampf betrieben) , wird der Siedepunkt des Wassers im Turbinenkreislauf durch Zugabe von Chemikalien z.B. Ammoniak erniedrigt und auf diese Weise mehr Dampf gewonnen (Kalinaprozess). Da geothermische Energie als erneuerbare Energie gilt, kommt der so gewonnene Strom in den Genuss des EEG und kann zu den bekannt lukrativen Preisen in das Netz eingespeist werden, da bei dieser staatlichen Förderung Effizienz- respektive Energieverschwendungsaspekte leider nicht beachtet werden.
Daneben gibt es noch andere Gründe, die die Erzeugung von Strom so lukrativ machen.
Ein Beispiel: Das Geothermie-Kraftwerk Unterhaching ist auf eine Gesamtentnahmemenge von ca. 150 l/s (das sind 540 m³/h) ausgelegt. Davon werden mit ca. 25 l/s Tiefenwasser ca.70 MW thermische Energie erzeugt, mit den "restlichen" 125 l/s sollen in der Endausbaustufe ca. 3,36 MW elektrische Energie erzeugt werden.
Finanztechnisch wird dieses Missverhältnis nicht nur durch das EEG, sondern vor allem dadurch belohnt, dass man sich bei der reinen Stromerzeugung, das aufwändige und entsprechend teure Nahwärmenetz spart.
Da das Wärmenetz außerdem notwendigerweise in öffentlichen Straßen verlegt werden muss, kommen auf einen potentiellen Investor auch noch lästige und langwierige Verhandlungen mit den Gemeinden zu.
Zwar verlangt die Staatsregierung bei der Vergabe von Bergrechten und Betriebsgenehmigungen den Nachweis, dass neben der Stromerzeugung aus Geothermie auch die Wärme genutzt wird, wenn man sich aber das eben geschilderte Missverhältnis bei der Effizienz anschaut, dann ist klar, dass es richtiger wäre nur die Wärmenutzung zu zu lassen.
Gibt es Risiken
Es gibt kein technisches Verfahren ohne Risiko. Ein geothermisches Kraftwerk ist eine großtechnische Einrichtung. Technische Eingriffe in die Natur sind immer mit Risiken verbunden. Diese Aussage ist trivial und gilt für Windräder genauso wie für Atomkraftwerke.
Gemessen am Aufwand und den Risiken, die sich aus der Förderung und dem Transport von Erdöl und Erdgas ergeben, sind die technischen und finanziellen Risiken eines Geothermie-Kraftwerkes aber sehr überschaubar, von den Problemen die schon von einem mittleren AKW ausgelöst werden ganz zu schweigen.
Die von den Gegnern der Tiefen-Geothermie (z.B. Bernrieder BI mit der Zeitung der „Höllenschlund“) immer wieder beschworenen Gefahren sind im wesentlichen:
Gefahr Nummer 1: durch die Bohrungen werden Erdbeben ausgelöst.
Als Beweis für von Geothermie ausgelöste Erdbeben wird immer wieder Landau in der Pfalz zitiert. Nun liegt Landau am Rand des Oberrheingrabens, der zu den tektonisch instabilsten Bereichen Mitteleuropas zählt.
Damit ist das Erdbebenrisiko in Landau sowieso schon relativ hoch.
Abgesehen von der dünnen Beweislage über den Zusammenhang zwischen der Geothermie-Bohrung und den registrierten Erdbeben, gilt natürlich, dass, wenn man in einer so tektonisch instabilen Region bohrt und/oder Flüssigkeit in den Untergrund einpresst dann steigt das Erdbebenrisiko noch einmal deutlich an.
Nebenbei bemerkt sollte man in solchen Regionen auch keine Atomkraftwerke bauen – das AKW Phillipsburg ist nur 25 km von Landau entfernt.
Das südbayerische Molassebecken ist aber keine Erdbebenrisikozone und daher geologisch nicht mit Landau zu vergleichen.
Auch wird behauptet, dass Erdbeben unterhalb der Fühlbarkeitsschwelle (≤ 3 MI) Schäden an Häusern verursachen können und dass es Dutzende dieser nicht fühlbaren Erdbeben im Zusammenhang mit der Bohrung in Unterhaching gegeben hätte.
In der vom Erdbebendienst Bayern (LMU München) herausgegebenen Liste der Erdbeben in Bayern seit 1390 n.Chr, findet sich nicht eines von diesen Beben und das obwohl es für die eingesetzten Seismographen natürlich keine „Fühlbarkeitsschwelle“ gibt.
Die Gefahr, dass Tiefbohrungen möglicherweise Erdbeben auslösen könnten wurde auch in der bis vor kurzem in der Öffentlichkeit heftig diskutierten Fracking-Debatte wiederholt als Argument eingebracht.
Abgesehen davon, dass sich plötzlich niemand mehr dafür zu interessieren scheint – die Bundesregierung hat am 24. Juni 2016 Fracking in Deutschland erlaubt und dabei wohl unter dem Druck der Proteste von Bürgerinitiativen und Umweltverbänden zu einer trickreichen, ausschließlich in Deutschland gültigen und für die Gefährdungsbeurteilung unerheblichen Unterscheidung zwischen erlaubtem „konventionellem“ (in Sandsteinen) und verbotenem „unkonventionellem“ (in Ton-, Schiefer-, Mergel- und Kohleflözgesteinen) Fracking gegriffen. Und damit die Bergbauindustrie nicht allzusehr murrt soll das Ganze 2019 erneut auf den „Prüfstand“ - ist das Risiko ein Erdbeben auszulösen beim Fracking tatsächlich hoch, da dabei nicht nur Tiefbohrungen niedergebracht werden, sondern aus den Bohrlöchern mit gigantischen Drücken Flüssigkeiten ins Nebengestein gepresst werden.
Gefahr Nummer 2: durch die Förderung von Tiefenwasser werden gleichzeitig erhebliche Mengen an Radioaktivität freigesetzt.
Zweifellos gibt es geogene Radioaktivität auch in Südbayern. Und es kann bei der Förderung von Tiefenwässern oder Erdöl/Erdgas auch zu Ablagerungen und/oder Bildung von Filterschlämmen (sog. Scales oder Kesselstein) kommen, die mäßig bis stark radioaktiv belastet sind.
In dem von Geothermiegegnern als Beweis vorgebrachten Absatz aus dem "Leitfaden zur radiologischen Untersuchung und Bewertung bergbaulicher Altlasten" des Bundes-Umweltministeriums: "Scalebildungen können in diesen Anlagen auftreten, wenn hochsalinare Tiefenwässer über eine Bohrung gefördert, übertage genutzt und anschließend wieder infiltriert werden ("Dublette"). Das ist vor allem in Norddeutschland z.B. in Waren und Neustadt-Glewe der Fall. Für diese Anlagen ist die Existenz von Scalekontaminationen bekannt.
Wird der letzte Satz gerne weggelassen
„Bei tiefen Dubletten in heißen Süßwasser-Aquiferen (z.B. Süddeutsches Molassebecken) ist derzeit nicht bekannt ob es zur Bildung von Radiumscales kommt."
Fragt man bei den in unserer Umgebung laufenden Geothermie-Kraftwerken nach, dann kann man die 10 Jahre alte Aussage des Leitfadens „ist derzeit nicht bekannt“ durch „kommt nicht vor“ ersetzen.
Das Tiefenwasser ist ohne Zweifel aggressiv -in Pullach mussten die Edelstahl-Wärmetauscher gegen Platin-beschichtete ausgetauscht werden - und es stinkt nach Schwefelwasserstoff, aber das hat etwas mit der langen Verweilzeit und gar nichts mit Radioaktivität zu tun.
Gefahr Nummer 3: durch die bei der Bohrung verwendeten Spülflüssigkeit ist der Starnberger See und unser Trinkwasser bedroht
Bei Tiefbohrungen muss das vom Bohrmeißel zerkleinerte Gestein (Bohrklein) irgendwie an die Erdoberfläche befördert werden. Dies wird durch die sogenannte Bohrspülung bewerkstelligt.
Damit das Bohrklein von der Spülung nach oben ausgetragen werden kann, muss die Spülung ein möglichst hohes spezifisches Gewicht besitzen. Daneben sollte sie den Bohrmeißel kühlen, die Schwingungen des Gestänges dämpfen, das Bohrloch gegen den Gebirgsdruck abstützen, bis das Bohrloch verrohrt ist und natürlich den Bohrvorgang erleichtern. Um dies zu erreichen werden bei Bohr-Spülungen unterschiedlichste chemische Stoffe eingesetzt.
Obwohl die Gefährdungsklassen sich deutlich unterscheiden (es gibt auf Wasser basierende, aber auch auf Öl basierende Spülungen) sollte das Zeug auf gar keinen Fall ins Trinkwasser, in den Starnberger See oder in sonst ein Oberflächengewässer gelangen.
Bei einer fachgerechten Ausführung kann das zwar ausgeschlossen werden, aber völlig zurecht werden hier scharfe Kontrollen und eine möglichst transparente Bauplanung gefordert.
Wenn die Bohrung einmal steht, besteht aber keine akute Gefahr mehr. Die Spülung muss, damit die Bohrung funktioniert restlos aus dem Bohrloch entfernt werden. Ein Austritt von Tiefenwasser in das als Trinkwasser genutzte Grundwasser wird durch die Stahl-Verrohrung zuverlässig verhindert. Dies liegt schon im Interesse der Betreiber.
Gefahr Nummer 4: Durch die Bohrungen werden Hebungen und/oder Senkungen der Oberfläche verursacht.
Hier wird immer wieder das Beispiel von Staufen im Breisgau zitiert. Und obwohl es sich um völlig andere geologische Bedingungen handelt, wird befürchtet, in Südbayern könne jederzeit dasselbe passieren.
Dabei war in Staufen gar keine Tiefengeothermie geplant, die Bohrung sollte lediglich 140 m tief werden. Anscheinend ohne geologische Betreuung und ohne sich um die seit langem sehr gut erforschte örtliche Geologie zu kümmern wurde von einer österreichischen Bohrfirma eine in etwa 100 m Tiefe liegende Gesteinsschicht durchstoßen. Unter dieser Gesteinsschicht befindet sich gespanntes Grundwasser, dass nun durch das Bohrloch in das darüber liegende Gestein eindringt und den darin enthaltende Anhydrit in Gips verwandelt. Ein Vorgang der mit einer deutlichen Volumenausdehnung verbunden ist. Seitdem hebt sich der Untergrund unter Staufen.
Kein Spass und sicher ein unverzeihlicher handwerklicher Fehler.
Aber bestimmt kein Argument gegen die Tiefengeothermie, schon gar nicht in Oberbayern.
Gefahr Nummer 5: Auskühlung.
Zum einen wird gemutmaßt, das durch die Entnahme von heißen Tiefenwässern die Erde auskühlen würde, dieses Argument fällt sofort in sich zusammen, wenn man sich die Massen- und Temperaturverhältnisse klar macht.
Zum anderen wird angeführt, die Geothermie sei gar nicht nachhaltig, weil in Deutschland keine Wärmezufuhr "von unten" erfolgen würde und das heiße Wasser daher lediglich wie ein Bodenschatz ausgebeutet und in kurzer Zeit versiegen würde.
Ob der erschlossene Tiefenwasseraquifer durch die Entnahme von ca. 100 - 120° heißem und die Wiedereinleitung von auf ca. 70 - 55° abgekühltem Wasser schneller auskühlt als die davon logischerweise unberührte kontinuierliche Wärmezufuhr aus den tieferen Erdschichten dies ausgleichen kann, hängt von der Menge, der Dauer und den Wirkradien der Entnahme/Wiedereinleitung ab.
Zieht man die eingangs getroffene Feststellung – 99% der Erde sind heißer als 1000° - in Betracht, dann wird sofort klar, dass es sich bei einer Abkühlung lediglich um einen lokal und zeitlich eng begrenzten Vorgang handeln kann, in jedem Fall ist die in den nutzbaren ca. 7000 km³ Malmkalken (= sehr grobe Abschätzung: Mächtigkeit 0,5 km, Ausdehnung ca. 70 x 200 km) enthaltene Wärmemenge um ein Vielfaches größer als sie nach menschlichem Ermessen jemals entnommen werden kann.
Fazit
Wir haben in Südbayern den sehr seltenen geologischen Glücksfall, dass sich unter uns in ausreichender Menge heißes Süßwasser befindet, dass einmal angebohrt von selber bis fast an die Oberfläche aufsteigt.
Angesichts der zunehmend spürbaren Folgen des Klimawandels, den Risiken der Atomenergie und der geopolitisch brisanten Abhängigkeit von arabischem Öl und russischem Erdgas kann man bei ernsthaftem Nachdenken nicht verstehen, warum von den Kommunen und dem Freistaat nicht mehr unternommen wird, um diese einmalige, saubere und nachhaltige Energiequelle zu nutzen.
Derzeit (Stand Ende 2015) laufen in Südbayern 19 großenergetische Anlagen : Aschheim, Erding, Garching, Grünwald, Ismaning, Kirchweidach, München-Freiham, München-Riem, Poing, Pullach, Sauerlach, Simbach-Braunau, Straubing, Taufkirchen, Traunreuth, Unterföhring, Unterhaching, Unterschleißheim und Waldkraiburg.
Leider stecken wir in Starnberg unser Geld lieber in den Energieverbrauch (neues Schwimmbad) als in die Energieerzeugung.
Es war ein guter Tag für die Demokratie! (29.07.2016)
Es geht in der Demokratie gar nicht um die Frage „wer soll regieren“ und auch nicht um die Frage
„wie kann die jeweilige Regierung mit maximaler Effizienz ihr Programm umsetzen“.
Der entscheidende Vorteil demokratischer Verfassungen ist, dass sie Institutionen entwickelt haben,
die diejenigen kontrollieren, die gerade an der Macht sind. Nur so kann der Ausgleich der
Interessen, der Kompromiss erreicht werden.
Insofern hat sich der Stadtrat in seiner Montagssitzung eben nicht mit sich selbst beschäftigt,
sondern die Rolle erfüllt, die seine Existenzberechtigung begründet. Und es hat sich nicht gezeigt,
wie mühsam Demokratie ist, sondern wie sinnvoll und effizient die demokratischen
Kontrollinstitutionen funktionieren.
Die kommunalpolitischen Positionen der 2/3 Mehrheit des Starnberger Stadtrates, die sich gegen
zähen Widerstand und ungerechtfertigte Vorwürfe eine neue Geschäftsordnung erstritten hat,
könnten unterschiedlicher nicht sein. Einig waren sich alle aber in ihrem Eintreten für die
Demokratie. Dafür haben sich die 3 Stunden Diskussion allemal gelohnt.
Für wen Starnberg dadurch zur Lachnummer wird, der hat den Sinn und den Segen der Demokratie
nicht begriffen.
Im Namen der Grünen im Starnberger Stadtrat
Dr. Franz Sengl, Annette von Czettritz und Martina Neubauer
Am 16. Juni 2016 fand eine Bürgerversammlung der Stadt Starnberg zur „Verkehrsentlastung der Innenstadt" statt. Die Unterlagen finden Sie hier auf der Homepage der Stadt Starnberg http://www.starnberg.de
Die Stadt hat bekannt gegeben, dass alle Starnbergerinnen und Starnberger bis zum 3. Juli 2016 die Möglichkeit haben, sich zu den vorgestellten Konzepten zu äußern.
Adressiert an das Rathaus, Am Vogelanger 2, 82319 Starnberg oder Emailadresse:Stadtverwaltung@ starnberg.de.
Aktuell ist ein Antrag eingereicht, eine zweite Bürgerversammlung zu veranstalten und die Beteiligungsfristen zu verlängern.
Da noch nicht bekannt ist, ob dieser Antrag eine Mehrheit findet, möchte ich Sie bitten, von den aktuellen Fristen auszugehen.
Am 16. Juni 2016 fand die Bürgersammlung zum Verkehrskonzept der Stadt Starnberg statt. Sowohl der frühe Beginn, bereits um 18:00 Uhr, der für Berufstätige eine Herausforderung war, als auch die Tatsache, dass in die kleine Schlossberghalle eingeladen wurde, war bereits im Vorfeld auf Kritik gestoßen. Bereits um 17.45 Uhr waren in der kleinen Schlossberghalle nicht nur die Sitzplätze gefüllt, sondern an den Seiten drängten sich stehend die interessierten Bürgerinnen und Bürger. Schließlich bildeten sich an den beiden offenen Flügeltüren Trauben von Menschen, die hofften, den Vorträgen wenigstens akkustisch folgen zu können.
Nach und nach verließen viele Bürgerinnen und Bürger enttäuscht die sogenannte Bürgerversammlung. Ich habe dann spontan Unterschriften unter der Überschrift
„Wir mussten draußen bleiben" gesammelt. Diese werden der 1. Bürgermeisterin in der nächsten Stadtratssitzung, die am 27. Juni 2016, stattfindet, überreicht. Wir möchten erreichen, dass die Bürgerversammlung zeitnah an einem geeigneten Ort wiederholt wird und die Bürgerinnen und Bürger im Vorfeld die Möglichkeit haben, Einblick in die Unterlagen zu erhalten.
Verabschiedung des Haushalts der Stadt Starnberg am 2. Mai 2016
B 90/Die Grünen
Warum wir neuerdings Mietkosten für die in unserem Eigentum befindliche Paul-
Thieme-Villa in Höhe von 47.000 € veranschlagen,
plötzlich für das Museum Sachverständigenkosten in Höhe von 80.000 €
veranschlagen,
die Steigerung bei den Kosten fü r die Tarifbeschäftigten beim Museum mit rund
40.000 € kalkulieren,
erschließt sich ebenso wenig, wie die Tatsache,
dass für die Sanierung der FT entgegen der Beschlüsse des Bauausschusses im
Jahr 2016 420.000 € bereitzustellen nicht eingestellt sind,
Ebenso spannend ist, was wir alles nicht im Haushalt finden:
Es sind zwar üppig Einnahmen für die Westumfahrung eingeplant (4,2 Mio. € - allein eine
Zusage über die Förderhöhe und den Zeitpunkt der Zahlungen haben wir nicht!). Für die
Baukosten kalkulieren Sie ausschließlich mit den Haushaltsausgaberesten. Die Kosten für
die Grünbrücke, die nicht förderfähig ist, tauchen nicht auf.
Fast nett nehmen sich die 40.000 € für den verkauften Löschweiher in Wangen aus. Wem
wollen Sie das eigentlich erklären? Dem Stadtrat wird ja – wieder einmal die Auskunft –
verwehrt, wie hoch die Einnahmen für den Verkauf waren, damit zumindest eine
Abwägung vorgenommen werden könnte.
Dass für die Entwicklung von Schorn 200.000 € eingestellt sind und in der sog.
stadtratslosen Zeit mal eben eine Stelle allein für die Begleitung dieses Wahnsinnsprojekts
geschaffen wurde, kann nicht auf die Zustimmung von uns stoßen. Hier wird ein
Gewerbegebiet riesigen Ausmaßes geschaffen, dass weder eine vernünftige Anbindung
hat noch garantiert, dass dadurch die erhofften Gewerbesteuereinnahmen sprudeln. Die
Gefahr, dass wir und die Nachbargemeinde Schäftlarn zwar den Verkehr aber keine
Einnahmen haben, ist groß. Dafür zerstören wir großzügig Natur und greifen in
Bannwaldflächen ein. NEIN!
Dass wir unsere Ressourcen fast ausschließlich in die „Attraktivierung“ des Wasserparks
stecken, ist alles andere als nachhaltig. Grundsätzlich ist es richtig, Investitionen zu
tätigen, um nachhaltige Werte zu schaffen. Die Frage ist nur, ist es zu rechtfertigen,
unsere gesamten Rücklagen in dieses Projekt zu stecken. Wir sagen NEIN! Nur ein Teil
der Starnberger Bevölkerung nutzt dieses Bad, andere Projekte, wie beispielsweise die
Seeanbindung, die die Attraktivierung der gesamten Stadt zur Folge hätten, haben
Vorrang!
Was finden wir alles nicht im Haushalt?
0 € für das Projekt Seeanbindung, 0 € für das Bahnhofsgebäude, 0 € für die Park & Ride
Anlage am Bahnhof Nord, gerade mal 1,3 Mio. € Haushaltsausgabereste für den
Bayerischen Hof. Der Sanierungsbedarf ist deutlich höher!
Vom Umfahrungsprojekt haben Sie sich ja klammheimlich schon verabschiedet. Jedenfalls
findet sich kein Euro im Haushaltsplan. Die erforderlichen Gespräche mit den Behörden
es gilt das gesprochene Wort
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Verabschiedung des Haushalts der Stadt Starnberg am 2. Mai 2016
B 90/Die Grünen
werden vorsorglich nicht geführt. Wie gerne möchten Sie das Thema in den nächsten
Kommunalwahlkampf ziehen!
Der Finanzplan für die Folgejahre
Auf den ersten Blick könnte man ja sagen, die prognostizierten Entwicklungen im
Finanzplan und die Schuldenentwicklung lassen optimistisch in die Zukunft blicken. Weit
gefehlt:
Der Finanzplan agiert mit Grundstücksverkäufen, bei denen es sich z. T. um Grundstücke
handelt, gegen deren Einsatz sich die jetzige 1. Bürgermeisterin in der Vergangenheit
gewehrt hat und zugesichert hat, diese nicht mehr heranzuziehen.
Weit gefehlt auch deshalb, weil wichtige Positionen, wie ausgeführt, nicht eingeplant sind.
Aus unserer Sicht ist der Haushalt weder solide noch nachhaltig noch transparent.
Da Sie es nicht versäumen, die Kolleginnen und Kollegen, die im Kreistag sitzen auf den
Anbau des Landratsamtes hinzuweisen, erlaube ich mir hierzu einige Anmerkungen. Als
Kommunalpolitikerin bin ich dem Gemeinwohl verpflichtet, als Stadträtin ebenso wie als
Kreisrätin. Wenn ich die Situation kenne, in der die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
Landkreises arbeiten, die Zunahme an Aufgaben und das damit verbundene Wachstum,
die Schwierigkeit qualifizierte Fachkräfte zu bekommen, dann muss ich dafür sorgen, dass
die Arbeitsplätze attraktiv sind. Dazu gehört auch, die Mitarbeitenden, soweit es vertretbar
ist, an einem Standort zu einen. Das ist ein Kulturthema (von dem nicht alle etwas
verstehen). Dass sich der Anbau dann – insbesondere im Interesse Starnbergs –
ästhetisch in das Gebiet einfügen muss, ergibt sich wohl von alleine. Insofern dürfen Sie
davon ausgehen, dass ich auch weiterhin dem Anbau zustimmen werde.
Ablehnung oder Zustimmung?
Dass wir in diesem Jahr den Haushaltsentwurf ablehnen ist konsequent. Wir können dem
Entwurf aus finanzpolitischer Sicht und aus den geschilderten inhaltlichen Grü nden nicht
zustimmen. Bei einem tiefen Griff in die Rücklagen und einer Finanzplanung für die
nächsten Jahre, die alles andere als solide ist, kann es keine Zustimmung geben.
Wie bereits ausgeführt, gehen wir von „versteckten“ Stellenmehrungen aus, da die
Steigerungen bei den Ausgaben für die Tarifbeschäftigten nicht zu erklären sind. Da gibt
es Unstimmigkeiten zum vorgelegten Stellenplan. Daher wird es auch zum vorgelegten
Stellenplan keine Zustimmung geben.
Wir fordern alle Kolleginnen und Kollegen, diesen Entwurf ebenfalls abzulehnen.
Dank
Dennoch will ich es nicht versäumen, an dieser Stelle zu erwähnen, dass in vielen
Bereichen des städtischen Lebens viel Positives erreicht wurde. Im Bereich der Kultur hat
sich seit vielen Jahren eine ausgesprochen stabile, bereichendere Entwicklung ergeben,
- es gilt das gesprochene Wort -
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Verabschiedung des Haushalts der Stadt Starnberg am 2. Mai 2016
B 90/Die Grünen
die in diesem Jahr in geringem Umfang ihre Fortsetzung finden und unsere Kulturabos,
die STAgenda-Arbeitskreise, die sich trotz des Gegenwinds mit viel Engagement für
unsere Stadt einsetzen, die vielen ehrenamtlichen Stunden, die in den Vereinen, im
Jugendbeirat und im Seniorenbeirat erbracht werden, die erfolgreiche Arbeit der
Musikschule und der vhs, um nur einige Wesentliche zu nennen.
Im Namen der Fraktion möchte ich allen Aktiven ebenso danken, wie der Verwaltung, die
uns immer mit Sachverstand und Freundlichkeit zur Verfügung stand.
18.April 2016 Haupt- und Finanzausschuss
Am 18. April 2016 tagt der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Starnberg, um sich erstmalig mit den Planungen für das Jahr 2016 zu befassen. Es ist zu begrüßen, dass die Sitzung öffentlich stattfindet, sodass sich alle interessierten Bürgerinnen und Bürger vor Ort ein Bild von den Planungen machen können.
Wenn, wie derzeit wohl vorgesehen, nur eine Woche zwischen der einzigen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und der geplanten Beschlussfassung im Stadtrat bleiben sollte, ist das für die Beratungen in den Fraktionen und die Möglichkeiten, hier noch steuernd Einfluss zu nehmen, ein viel zu kurzer Zeitraum. Zunächst ließ sich die Verwaltung ausgesprochen viel Zeit einen Entwurf vorzulegen, der üblicherweise bereits im Dezember des Vorjahres beraten und beschlossen wird, um dann einen Entwurf ohne ausreichende Beratungszeit verabschieden lassen zu wollen.
Der Haushalts- und Finanzplan legt für das laufende und auch die kommenden Jahre den politischen Handlungsspielraum fest. Es geht beispielsweise um den Stellenplan der Verwaltung, die Planungen für die Sanierung und Erweiterung unserer Kindertagesstätten und Schulen, die Finanzierung der von uns zum jetzigen Zeitpunkt abgelehnten Westumfahrung, die Höhe der für den Um- und Ausbau des Starnberger Hallenbads eingestellten Mittel, das Fehlen jeglicher Haushaltsmittel für die Seeanbindung oder die Sanierung unseres historischen Bahnhofsgebäudes, um nur einige Beispiele zu nennen.Die Beratungen am kommenden Montag werden zeigen, ob es gelingt, gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen einen Weg zu finden, einen für die Stadt Starnberg auskömmlichen Haushalt mit den richtigen politischen Weichenstellungen zu finden.
Projektausschuss Verkehr
Die letzte Sitzung des Projektausschusses Verkehr, die am 29. Februar 2016 stattfand, hat sich mit drei Themenkomplexen befasst:
1.Der Ausschuss hat sich mit dem weiteren Vorgehen zur Beruhigung des Innenstadtbereichs auseinander gesetzt und sich auf zwei Varianten geeinigt, die nun in ein konkretes Umsetzungskonzept überführt werden sollen. Klar ist, dass bei allen Varianten, die zu einer Entlastung des innerstädtischen Bereiches führen, die B 2 stärker belastet werden wird. Eine Antwort auf die Frage, wie dies bei den ohnehin gravierenden Belastungen ohne eine Verlagerung des Verkehrs der B 2 machbar ist, blieben Verkehrsplaner und Verwaltung schuldig. Dennoch ist es aus grüner Sicht zu begrüßen, dass der Stadtrat sich ernsthaft damit auseinandersetzt, die Innenstadt zu entlasten und sie somit für Fußgänger und Radfahrer freundlicher gestaltet und damit die Lebensqualität erhöht. Wenn Sie die Unterlagen einsehen wollen, folgen Sie diesem Link: Innenstadtkonzept Teil I
2.Mit Spannung hatten die Ausschussmitglieder und die anwesenden Bürgerinnen und Bürger auf die beauftragten Netzmodifikationen gewartet. Nach meiner Einschätzung hat der B 2-Entlastungstunnel hier nochmals gewonnen, da nun auch die Auswirkungen auf die Söckinger Straße, die ohne Netzmodifikation noch kritisch ausgefallen war, ein deutlich verbessertes Ergebnis erzielt. Die Unterlagen hierzu finden Sie unter Netzmodifikationen. Die Ausschussmitglieder haben sich entschieden, alle Varianten weiter zu verfolgen.
3.Zuletzt musste sich der Ausschuss noch mit Anträgen der WPS befassen, die zum einen einen Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat herbeiführen wollte,
a) "alle zustimmenden Beschlüsse des Stadtrats zum planfestgestellten Projekt B 2-Entlastungstunnel aufzuheben" und zum anderen dem Stadtrat empfehlen wollte
b) "die Stadt zu beauftragen, an der anstehenden Online-Öffentlichkeitsbefragung zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplans dahingehend teilzunehmen, das Projekt B 2-Entlastungstunnel abzulehnen."
Gegen die Stimmen von Grünen, SPD, UWG und CSU kam es zu Punkt a) zu einem Beschluss "alle zustimmenden Beschlüsse des Stadtrats zum planfestgestellten Projekt B 2-Entlastungstunnel auszusetzen". Dieser Beschluss hat keinerlei rechtliche Bedeutung und ist lediglich schlechter Stil.
Punkt b) wurde, da von der Verwaltung nicht vertieft vorbereitet, direkt zur Beratung in den Stadtrat verwiesen.
Paris hat die große Bedeutung der Energiewende und des Klimaschutzes erneut unterstrichen.
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Seit Jahrzehnten leiden wir Starnberger unter der enormen Verkehrsbelastung, die von der stark befahrenen B2 ausgeht und im Tagesdurchschnitt auf dem Abschnitt Münchener Straße ca. 46.000 Fahrbewegungen aufweist.
Um hier Abhilfe zu schaffen, plant der Bund seit nunmehr fast 30 Jahren, die Stadt auf der Achse der B2 zu untertunneln. Der Planfeststellungsbeschluss für dieses Projekt ist seit September 2008 rechtssicher. Das Vorhaben ist im Bundesverkehrswegeplan im vordringlich Bedarf eingestuft und könnte, Freigabe der Finanzierung vorausgesetzt, jederzeit begonnen werden.
Seit Jahren gibt es allerdings eine starke Bürgerinitiative in unserer Stadt, die diesen B2 Entlastungstunnel erbittert bekämpft und den Starnbergern schnelle Abhilfe des Problems durch den alternativen Bau einer Umfahrungsstraße im Norden der Stadt, durch Naturschutz-und FFH-Gebiet, Wasserschutzzone II des Würmtalzweckverbandes, sowie über die Flur der Gemeinde Gauting verspricht. Auch die Tatsache, dass alle für eine derartige Straße in Frage kommenden Baulastträger, also Bund und Freistaat, mehrfach erklärt haben, eine Bundes- bzw. Staatsstraße durch dieses ökologisch wertvolle Gebiet niemals zu bauen, hindert einen Teil der Starnberger kommunalpolitischen Szene nicht daran, genau das den Bürgern zu versprechen.
Aktuell gibt es eine online-Petition, die Verkehrsminister Alexander Dobrindt auffordert, an dem B 2-Entlastungstunnel festzuhalten. Unterstützen Sie die Initiative unter folgendem Link:
Online-Petition "Verkehrsentlastung für Starnberg - Mit dem B2-Tunnel"